Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) kritisiert Situation der LSBTI*-Geflüchteten in Deutschland
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LSBTTIQ steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen
Bei ihrem Frühjahrstreffen in Reinhausen bei Göttingen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) mit der Situation von LSBTI*-Geflüchteten befasst.
Diese sind in besonderem Maße davon betroffen, dass die Aufnahme-Richtlinie der EU (RL 2013/33/EU) weder im Bund noch in den Bundesländern (positive Ausnahme: Baden-Württemberg) in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
Die Aufnahme-Richtlinie stellt EU-weit Mindeststandards für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten auf, also auch von LSBTI*. In Deutschland werden diese Standards vor allem bei der Unterbringung, der medizinischen Behandlung und der psychologischen Betreuung nicht erfüllt. Die EU-Kommission hat wegen der fehlenden Umsetzung bereits im September 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zwar ist die Richtlinie seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 20. 7. 2015 auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht die fehlende Umsetzung führt jedoch für die Betroffenen zu großer Rechtsunsicherheit und dazu, dass sie in der Praxis den gebotenen Schutz nicht erlangen können.
Die BASJ fordert daher den Bund und die Länder auf, die Aufnahme-Richtlinie unverzüglich umzusetzen und damit den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten die ihnen zustehende Unterstützung und Fürsorge zukommen zu lassen.