Zirkumzision Minderjähriger, Landgericht Köln urteilt Mai 2012l: Strafbare Körperverletzung
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Die selbstbestimmte Enzyklopädie wikipedia zu dem Thema der Beschneidung:
Zirkumzision
Die Zirkumzision (von lat. circumcido, rings abschneiden[1]), auch (männliche) Beschneidung ist die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut. Die Zirkumzision ist der weltweit häufigste chirurgische Eingriff. Sie wird aber nur selten mit medizinischer Indikation durchgeführt, sondern erfolgt in der Mehrzahl der Fälle mit kultureller und/oder religiöser Motivation. Gegenwärtig sind schätzungsweise zwischen 25 %und 33 % der männlichen Weltbevölkerung beschnitten.
Die moralische und juristische Zulässigkeit, die vorbeugende medizinische Wirkung sowie die Notwendigkeit bzw. Alternativlosigkeit bei Vorhautverengung, sind umstritten, wenn auch nicht annähernd in einem Maße, das mit dem der universellen Ächtung der Beschneidung weiblicher Genitalien vergleichbar wäre. Im Angelsächsischen Bereich gibt es schon länger eine gesellschaftliche Debatte mit Gruppen, die sich dagegen einsetzen ("Intaktivisten"-Bewegung), und Gruppen, die Beschneidung befürworten, wozu insbesondere die Weltgesundheitsorganisation gehört
Während in Deutschland die Beschneidung gesetzlich nicht explizit geregelt ist, geht die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft davon aus, dass die religiös motivierte Zirkumzision Minderjähriger durch einen Arzt strafrechtlich unbedenklich ist. Die in Teilen der Literatur vertretene Gegenmeinung, die eine strafbare Körperverletzung bejaht, hat in jüngerer Zeit an Zustimmung gewonnen. Das Landgericht Köln sprach im Mai 2012 ein Urteil, das dieser Auffassung folgte und löste damit eine breite und teilweise international aufgenommene Debatte aus.