Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
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Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung beschlossen.
Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
"Das deutsche Sexualstrafrecht muss dringend geändert werden. Die Rechtsprechung hat deutliche Schutzlücken aufgezeigt, wenn der Täter bei sexuellen Übergriffen keine Gewalt anwendet oder mit Gefahr für Leib oder Leben droht. Ein bloßes „Nein“ des Opfers genügt nach deutschem Strafrecht – im Gegensatz zur Istanbul Konvention – nicht für die Strafbarkeit. Von der Tat Überraschte und von vornherein Wehrlose sind ebenfalls nicht vom bisherigen Tatbestand des § 177 Strafgesetzbuch erfasst. Da das Bundesjustizministerium bisher seiner Aufgabe der Umsetzung der Konvention nicht nachgekommen ist, legen wir nun einen Gesetzentwurf vor, der die aufgetretenen Schutzlücken im § 177 des Strafgesetzbuchs schließt. Nach dem Entwurf macht sich derjenige, der sich über ein ausdrücklich geäußertes „Nein“ hinwegsetzt und gegen den Willen der anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, strafbar."
Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik
"Mit unserem Gesetzentwurf haben die Opfer von sexuellen Übergriffen endlich das Recht auf ihrer Seite. Das Rechtsgut auf sexuelle Selbstbestimmung muss nicht mehr aktiv verteidigt werden. Ein „Nein“ heißt „Nein". Damit ist die Widerstandshandlung des Opfers nicht mehr der zentrale Bezugspunkt für eine Verurteilung. Die Beweisführung für das Opfer wird weniger belastend sein, weil der Fokus nicht mehr auf der Abwehrstärke liegt. Wichtig ist auch, dass mit der Neufassung des § 177 StGB gleichzeitig die Streichung des § 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ erfolgt. Dies ist eine lange Forderung der Behindertenverbände, die die diskriminierende Vorschrift des § 179 StGB ablehnen."
Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag Dorotheenstraße 101, 10117 Berlin T: +49 (30) 227 57211 F: -56962