Mehr Rechtssicherheit bei Beschneidungen
Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die Elternrechte insbesondere im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen zu stärken. In seiner heutigen Plenarsitzung erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf, nach dem Eltern in entsprechende Eingriffe rechtswirksam einwilligen können, keine Einwendungen.
Der Entwurf soll die im Sommer des Jahres entstandene Rechtsunsicherheit beseitigen, die nach einem Urteil des Landgerichts Köln hervorgerufen wurde.

Bisher unbestrittene Rechtspraxis
Ausgangspunkt der entstandenen rechtlichen Verunsicherung vieler Eltern und der medizinischen Praxis ist die Auffassung der Kleinen Strafkammer, dass die Beschneidung der Vorhaut eines minderjährigen (hier vierjährigen) Jungen, die mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern aus religiösen Gründen vorgenommen wurde, eine rechtswidrige Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt.
Zur Großansicht in neuem Fenster: StrafgesetzbuchStrafurteil verunsichert Eltern und Ärzte
Die Einwilligung der Eltern sei unbeachtlich, weil die Beschneidung entgegen den Anforderungen des Kindschaftsrechts nicht dem Kindeswohl diene.
Dieses Urteil hat allgemein zu erheblichen Diskussionen geführt, da in der Rechtspraxis bisher unbestritten war, dass Eltern grundsätzlich auch in eine religiös motivierte Beschneidung (Zirkumzision) rechtswirksam einwilligen können. Nach dem Kölner Richterspruch haben viele Krankenhäuser angekündigt, derartige Eingriffe vorerst nicht mehr durchzuführen.
Problematische Zwangslage
Hierdurch sind viele gläubige Menschen in einen schwierigen Zielkonflikt geraten, da neben medizinischen Ursachen hauptsächlich religiöse Gründe Anlass für Zirkumzisionen sind. Die Beschneidung hat vor allem im Judentum und Islam große religiöse Bedeutung. Im Judentum steht sie symbolisch für den Bund zwischen Gott und dem jüdischen Volk und gilt als bindendes Gebot von höchster Bedeutung. Die Grundlage findet sich in der Tora. Auch im Islam gilt die Beschneidung bei Sunniten und Schiiten als islamische Pflicht beziehungsweise empfohlene Tradition und gehört zu den Glaubensüberzeugungen der Muslime.
Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll für Rechtssicherheit sorgen und die Konfliktlage der betroffenen Eltern auflösen. Daher stellt er klar, dass Eltern grundsätzlich in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Dazu gehört allerdings eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung. Auch von Religionsgemeinschaften vorgesehene Beschneider sind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt berechtigt, die Eingriffe vorzunehmen.
Zur Großansicht in neuem Fenster: Bilkay ÖneyBilkay Öney begrüßt den Gesetzentwurf
Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als ausgewogenen Vorschlag. Insbesondere sei positiv zu bewerten, dass die Regelung im BGB und nicht im Strafgesetzbuch verankert sei. Hierdurch würden Beschneidungen aus der "Ecke der Strafbarkeit" herausgehalten. In diesem Zusammenhang kritisierte sie, dass die gesellschaftliche Diskussion zu dem Thema – insbesondere im Internet – seit dem in Rede stehenden Gerichtsurteil weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Auch wenn der Konflikt zwischen den betroffenen Rechtsgütern nur schwer zu lösen sei, müsse die Debatte stets angemessen bleiben. Es sei daher gut, dass der Gesetzgeber so schnell reagiere, da die Befriedung von Konflikten zu den besonders wichtigen Aufgaben der Politik gehöre. Der vorliegende Gesetzentwurf trage dem Rechnung und sei nicht zu beanstanden.
Veröffentlicht am 2. November 2012
Quelle: www.Bundesrat.de