Bundesverband Trans* e.V.i.Gr. begrüßt klare Sprache der
Antidiskriminierungsstelle, deren Expert_innen-Kommission festgestellt
hat, dass die deutsche Rechtslage für Trans*personen nicht
menschenrechtskonform ist!
„Die Kommission stellt fest, dass die gegenwärtige Rechtslage in
Deutschland dem Grund- und Menschenrecht auf Geschlechtsidentität von
Trans*Menschen nicht gerecht wird.“
Am ( heutigen) Tag der Menschenrechte hat die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes ihren Abschlussbericht des Themenjahres „Gleiches Recht,
jedes Geschlecht“ vorgestellt, der unter dem Diskriminierungsmerkmal
„Geschlecht“ zum ersten Mal in der Geschichte auch trans* (z.B.
transgeschlechtliche, transgender, transsexuelle, transidente, a-gender,
gender-queere u.a.) Menschen in den Mittelpunkt rückt.
Der BVT* e.V.i.Gr. begrüßt den Bericht in Hinblick auf die
Solidarisierung von Frauenverbänden und –vertreter_innen, in Anerkennung
der Verwobenheit von Geschlechtsdiskriminierung und Diskriminierung
aufgrund von Geschlechtsidentität, ausdrücklich. Die
Expert_innen-Kommission habe Ein- und Weitsicht bewiesen, den aktuellen
Umgang mit Trans*personen in Deutschland darin eindeutig als
menschenrechtswidrig und als Teil von Geschlechtsdiskriminierung zu
kritisieren.
Richard Köhler, Policy Officer von Transgender Europe e.V. (TGEU) und
Trans*-Repräsentant in der Kommission, sagt anlässlich der
Veröffentlichung: „Mit dem Bericht ist ein deutliches Signal gesendet
worden: Trans* sind Teil dieser Gesellschaft, wir müssen uns mit ihren
Lebens- und Problemlagen auseinandersetzen, sie verbessern und für die
Einhaltung ihrer Menschenrechte in Deutschland sorgen“.
Die Kommission stellt u.a. fest, dass das „Transsexuellengesetz (TSG)
von 1980 […] nicht den menschenrechtlichen Standards“ entspricht und wie
in anderen EU Mitgliedstaaten reformiert werden muss. Sie fordert den
Ausbau des Offenbarungsverbotes nach § 5 TSG und eine gesetzliche
Verankerung dessen. Diskriminierungen in Schule, beim Zugang zu Arbeit
und im Arbeitsmarkt werden konstatiert. Der mangelnde Gewalt- und
Antidiskriminierungsschutz von Trans*personen ist auf gesellschaftlicher
wie auf betrieblicher Ebene angesprochen. Es werden die Personalräte und
Gleichstellungsbeauftragten in die Pflicht genommen, sich bei
Geschlechtsdiskriminierung auch um die speziellen Problemlagen von
Trans*personen zu kümmern. Den richtungsweisenden Beschluss des
Weltärztebundes von 2015 und das darin formulierte Recht auf
selbstbestimmte Geschlechtsidentität anerkennend, fordert die Kommission
„die Bundesregierung, die Ärztekammern, Krankenkassen und den
Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen dazu auf, diesen
Beschluss umzusetzen […] und alle Formen von Trans*personen zu
entpathologisieren. Zugleich sind die notwendige und hochwertige
medizinische Versorgung von Trans*Menschen und deren ungehinderter
Zugang dazu durch verbindliche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien
sicherzustellen.“ Wir danken der Kommission, dass sie all diese für
Trans*personen so elementaren Themen aufgegriffen und so fundiert
eingefordert hat.
Ebenso wie die Kommission, wissen wir, dass „mittlerweile bereits eine
Vielzahl an Expertisen und offiziellen Stellungnahmen […] vorliegen,
die bereits wesentliche Forderungen und Empfehlungen formulieren. Es
geht nunmehr darum, diese zeitnah und im Sinne eines effektiven Schutzes
der Menschenrechte für die Betroffenen umzusetzen.“ Wir begrüßen neben
allen Empfehlungen des Berichtes besonders den Aufruf zu Taten statt
Worten und bieten den dort genannten Akteur_innen unsere Unterstützung
bei der Umsetzung der Empfehlungen an. Die Menschenrechtsverletzungen an
Trans*personen, die ihre Geschlechtsidentität in Deutschland zurzeit
nicht, oder mit nicht zumutbaren Hürden leben können, dürfen nicht
länger toleriert oder ignoriert werden.
Für die Umsetzung brauchen wir vorurteilsfreie, dialogfähige Parteien,
Politiker_innen und Parlamente, für Transfeindlichkeit sensibilisierte
Gerichte, Ämter und Behörden und einen Dialog auf Augenhöhe mit der
Medizin und ihren Fachgesellschaften, um Reformen zu schaffen, die
Trans*personen nützen und von ihnen gestaltet werden. Wir brauchen
Zugang zu den Entscheidungsforen und müssen als Trans*personen und
Expert_innen in eigener Sache etwa bei Rechtsreformen,
Leitlinienerstellung oder der Überarbeitung von medizinischen
Klassifikationen einbezogen werden. Wir brauchen dafür auch neue
Dialogforen, die die Vorherrschaft eines stigmatisierenden,
pathologisierenden, zweigeschlechtlichen Denkens und Handelns von
Arbeitgeber_innen, medizinischen Fachgesellschaften, Behörden und
anderen Institutionen aufbrechen. Wir setzen diesbezüglich auf die
interministerielle Arbeitsgruppe „Intersexualität & Transsexualität“
(IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, solche Foren zu schaffen um die Verantwortlichen für
die notwendigen Veränderungen an einen Tisch zu bringen und in die
Verantwortung zu nehmen. Der Bundesverband Trans* e.V.i.Gr. und seine
über 30 lokalen und regionalen Mitgliedsorganisationen müssen in ihrer
wichtigen Grundlagenarbeit unterstützt werden, um zu diesem Dialog
beitragen zu können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam mit den
Trans*-Ansprechpartner_innen ihren Beitrag zu Entstigmatisierung,
Entdiskriminierung und für menschenwürdige Lebens- und Arbeitsumständen
für Trans*personen leisten. Die Reformprozesse auf Bundesebene sollen
sich zuvorderst an der zügigen Umsetzung der Transgender Resolution des
Europarats von 2015 und den Forderungen der deutschen Trans*-Community
z.B. in Form der Waldschlösschen-Erklärung von 2014 orientieren. Wir
fordern hierfür einen nationalen Aktionsplan nicht nur gegen Homophobie,
sondern auch gegen Transfeindlichkeit, um allen Trans*personen in
Deutschland endlich ein menschenrechtskonformes, mündiges,
selbstbestimmtes, diskriminierungsfreies und würdiges Leben zu eröffnen!
V.i.S.d.P.
Bundesverband Trans * (BVT*) e.V. i. Gr. -
Für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt!
E-Mail: info@bundesverband-trans.de