Unterstützung von Lesben, Schwulen und Transgender in Nigeria
Hirschfeld-Eddy-Stiftung leistet Soforthilfe
Trotz internationaler Proteste hat der nigerianische Präsident Goodluck Jonathan am 13. Januar 2014 das Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet, das landesweit Homosexuelle zu Freiwild erklärt. Schon wenige Tage danach kam es zu zahllosen Verhaftungen.
Dorothy AvenOva Ogidi vom International Center for Reproductive Health & Sexual Rights hat sich mit einem Hilferuf an die Hirschfeld-Eddy-Stiftung gewandt. Sie schreibt:
„Die Situation hat sich enorm verschärft. Wir bitten um Eure Unterstützung. Wir brauchen Geld um Anwälte zu bezahlen, damit sie die Verhafteten begleiten und uns vor der Willkür der Polizei schützen. Wir müssen Unterkünfte für die Leute besorgen, die in ihren Wohnungen nicht mehr sicher sind. “ Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung hat umgehend 1000 Euro als Soforthilfe nach Nigeria überwiesen.
Die Projektpartner in Nigeria benötigen langfristige finanzielle Unterstützung: für die politische Arbeit in dem Land, für HIV/AIDS-Arbeit, für die Dokumentation der Übergriffe, für die Weiterführung der Aufklärungs- und Vernetzungsarbeit, für Sicherheitsvorkehrungen und Selbstverteidigungsworkshops und für den Kampf gegen das Gesetz.
Der LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung rufen zu Spenden auf: Unterstützen Sie die Aktivistinnen und Aktivisten in Nigeria, die sich unermüdlich, selbstlos und mutig für die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender einsetzen! Jeder Euro zählt. Das Geld wird eins zu eins an die Projekte weiter geleitet. Schon 10, 20 oder 50 Euro helfen weiter.
Hintergrund:
Nach dem neuen Gesetz werden in Nigeria homosexuelle Handlungen und homosexuelle Beziehungen landesweit mit 14 Jahren bestraft. Für die Unterstützung von homosexuellen Gruppen, wegen eines homosexuellen Kusses in der Öffentlichkeit sowie bei Kundgebungen drohen bis zu 10 Jahre Haft. Zudem sind in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias homosexuelle Handlungen nach islamischem Recht mit besonders schweren Strafen bis hin zur Todesstrafe durch Steinigung bedroht.
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