NIE WIEDER! – Das Motto zum ColognePride 2017
NIE WIEDER! ist das Motto des diesjährigen CSD in Köln, dem 26.Cologne Pride
Nie wieder! ist der gesellschaftliche Konsens seit dem zweiten Weltkrieg. Nie wieder sollen sich die schrecklichen Ereignisse der damaligen Zeit wiederholen. Schwule und Lesben wurden stigmatisiert und verfolgt. In einer Welt, die spürbar politisch nach rechts gewandert ist, müssen wir daran erinnern und fordern: NIE WIEDER!
In unserem Motto haben wir den schwarzen und den rosa Winkel selbstverständlich aufgenommen. Mit diesen Winkeln wurden Lesben und Schwule im Dritten Reich gekennzeichnet, um sie so vor allen zu diskreditieren und auszugrenzen.
Der SCHWARZE WINKEL
Der SCHWARZE WINKEL ist dabei das Symbol für Lesben gewesen.
Er ist zurückzuführen auf die stigmatisierende Kennzeichnung von Gefangenen in den Konzentrationslagern. Lesben bekamen in den Lagern meist den schwarzen Winkel angeheftet, um sie so als Asoziale zu brandmarken.
Lesben galten als Asoziale, weil sie für die NS-Führung kein sinnvoller Bestandteil der Volksgemeinschaft waren, sondern als ressourcenverbrauchende „Schädlinge“ und „unnütze Esser“ gesehen wurden, für die die „gutwillige“ und „fleißige“ Mehrheit der Volksgemeinschaft zu ihrem Nachteil aufkommen musste.
Die Unterdrückung und Diskriminierung der Lesben begann aber schon wesentlich früher: Indem Juristen 1871 entschieden, den § 175 RStGB nicht auf ‚widernatürliche Akte’ zwischen Frauen zu übertragen, erklärten sie Sexualität ohne das männliche Glied als irrelevant.
Entfernung der Frauen aus der Politik
Frauen wurden 1933 aus der Politik eliminiert, sie durften nicht in höheren Positionen agieren, wo sie über Männer hätten bestimmen oder urteilen dürfen, was gerade viele ledige Frauen traf. Eine „Vermännlichung” der Frau galt als störend, die Frau sollte im Mann Schutzbedürfnisse auslösen, bereit sein, arischen Nachwuchs zu gebären.
Das betraf viele Lesben in ihrer Daseinsform oder in ihrer Identitätskonstruktion. Überwachungsinstanzen im privaten (Familie) und öffentlichen Sektor (ArbeitgeberInnen, Blockwarte) wirkten bedrohlich.
Eine systematische Verfolgung als Lesben gab es allerdings nicht, über die Koppelung mit einem anderen ‚Verfolgungsgrund wie unerwünschter ethnischer Herkunft, jüdisch, kommunistisch oder ‚Asozialität’ konnte der Weg einer frauenliebenden Frau ins KZ führen. Heute gilt es wieder, das politische Klima aufmerksam zu beobachten.
Der Nationalsozialismus wird sich nicht wiederholen, ‚moderne’ Formen des Faschismus sind oft nicht so leicht erkennbar. Der Versuch, NS-Konzepte schleichend wieder salonfähig zu machen und NS-Gedanken als Meinungen unter anderen zu verharmlosen, darf nicht weiter anwachsen.
Der ROSA Winkel
Mit dem ROSA WINKEL wurden im Dritten Reich Männer in den Konzentrationslagern gekennzeichnet, die wegen ihrer Homosexualität dorthin verschleppt wurden. In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts hat sich die Schwulen- und Lesbenbewegung den Schwarzen und den Rosa Winkel bewusst zu ihren Symbolen gemacht.
Geburtsstunde der Lesben- und Schwulenbewegung
Ihre Geburtsstunde hat die Lesben- und Schwulenbewegung aber noch viel früher: Am 29. August 1867, also vor 150 Jahren, forderte Karl Heinrich Ulrichs in einer Rede auf dem Deutschen Juristentag in München erstmals öffentlich die Straffreiheit männlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen, worauf es zu tumultartigen Szenen und zum Abbruch seiner Rede kam.
Geschichte des § 175 StGB
90 Jahre später, am 10. Mai 1957, urteilte das Bundesverfassungsgericht, der von den Nazis 1935 verschärfte § 175 StGB, der etwa 15.000 Männer ins KZ gebracht, viele dieser Männer das Leben gekostet hatte und unverändert ins Strafrecht der BRD übernommen worden war, widerspreche nicht dem Grundgesetz. Jegliche Art sexueller Handlung zwischen Männern blieb strafbar.
In der Bundesrepublik wurden nach diesem unmenschlichen § 175 StGB etwa 50.000 Männer verurteilt.
Die unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Homosexualität wurde auf biologische Gegebenheiten und das „hemmungslose Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes zurückgeführt. 1969 wurde § 175 StGB erstmals reformiert: sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern waren jetzt straffrei.
Völlig aufgehoben wurde er aber erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung zwischen der BRD und der DDR im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung.
NIE WIEDER!
NIE WIEDER! ist dabei nicht nur ein Blick in die Vergangenheit und eine Erinnerung an schrecklichen Gräuel-Taten in der NS-Zeit. Es ist auch eine Forderung für das Jetzt und Hier und die Zukunft.
Schwule und Lesben, Bi- und Trans-Menschen und alle, die nicht in das Weltbild der „Normalität“ passen, werden auch in Deutschland auf offener Straße angegriffen und von der eigenen Bundesregierung offen diskriminiert, weil die Bundeskanzlerin ein „Bauchgefühl“ hat.
Jetzt, so kurz vor der Bundestagswahl im September, plakatieren alle Parteien, dass sie Diskriminierung abbauen wollen. Wirkliche Taten folgen allerdings nicht.
Die wichtigen Änderungen in Sachen rechtliche Gleichstellung kamen nicht aus dem Deutschen Bundestag, sondern wurden vom Bundesverfassungsgericht angestoßen. Daher lautet unsere Forderung auch: NIE WIEDER Diskriminierung durch unsere eigene Regierung!
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