Intersexuelle sind von der "Ehe für alle" ausgeschlossen
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LSBTTIQ steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen
Ab dem 1. Oktober gilt für die Ehe in Deutschland: Sie "wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen". Die etwa 100 000 intersexuellen Menschen in Deutschland sind von dieser Formulierung ausgeschlossen. Familienrechtsprofessor Dieter Schwab plädiert für die Ehe für wirklich alle, und zwar in folgenden Konstellationen: Mann-Frau, Mann-Mann, Frau-Frau, Mann-Inter, Frau-Inter und Inter-Inter.
"Der Gesetzgeber hat im neuen Paragraf 1353 Absatz 1 Satz 1 den Kernsatz der Ehe für alle formuliert. Statt wie bisher "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen" heißt es dort nun: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Aber schon ein paar Paragrafen weiter hat der Gesetzgeber das wieder vergessen: Da ist der nun möglichen Gleichgeschlechtlichkeit in der Ehe mitnichten Rechnung getragen, da stehen nämlich dann "Mann" und "Frau" als Rollenbezeichnungen für Ehegatten. Ruck-Zuck-Gesetz voll unstimmiger Terminologien
Der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab hat diese offensichtlichen Redaktionsmängel in einem Aufsatz der jüngsten Ausgabe der FamRZ, der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", aufgelistet und aufgespießt. Schwab kündigt an, dass man mit "Bereinigungsgesetzen" rechnen müsse."