Bundesverfassungsgericht für Transsexuelle. Kommentare und Meinungen
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LSBTTIQ steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen
zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011
- 1 BvR 3295/07 -
Es verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass ein Transsexueller, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Transsexuellengesetz erfüllt, zur rechtlichen Absicherung seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen kann, wenn er sich zuvor gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Transsexuellengesetzes einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat sowie dauernd fortpflanzungsunfähig ist und aufgrund dessen personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung gefunden hat.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR3295/07 -
Wegen der umfassenden Begründung, die räumlich das Forum Gay Brunch sprengen würde, bitte ich die Leser den ausführlichen Text im Gericht zu lesen. Bitte diesem Link folgen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...1bvr329507.html