LSVD Sachsen: Sächsische Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla greift Bundesverfassungsgericht an

#1 von gerd , 05.04.2013 16:30


LSVD Sachsen: Sächsische Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla greift Bundesverfassungsgericht an


04.03.2013

Bettina Kudla behauptet in Ihrer Pressemitteilung vom 04.03.2013, dass das Kindeswohl durch das Bundesverfassungsgericht nicht berücksichtigt worden sei. Außerdem behauptete sie, dass „alle seriösen wissenschaftlichen Studien“ belegen würden, dass Kinder angeblich nur mit „Mutter und Vater“ am besten aufwachsen könnten. Sie forderte außerdem für die Gesellschaft mehr Zeit ein, um „sich an veränderte Familienbilder zu gewöhnen.“


Zu den Äußerungen über Regenbogenfamilien durch die Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla (CDU) erklärt Hartmut Rus für den Landesvorstand des LSVD Sachsen:

Frau Kudla schießt unsachlich daneben. Die CDU-Vizechefin Ursula von der Leyen brachte es diese Woche im Spiegel auf den Punkt: "Ich kenne keine Forschung, die belegt, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht ebenso behütet ins Leben gehen, wie Kinder von Eltern im traditionellen Sinn".

Ideologische Blockaden haben im Familienrecht nichts zu suchen. Zwölf Jahre Diskussion müssten eigentlich auch für die CDU/CSU genug sein. Ihre Wähler sind schon weiter als deren Vertreter, denn die Mehrheit ihrer Anhänger ist auf Seiten der Homosexuellen. Das Urteil zeigt dem Gesetzgeber, dass hier nur gleiche Rechte der Maßstab sein dürfen. Nach nunmehr fünf Verurteilungen wegen der Diskriminierung der Lebenspartner müsste auch der letzte Hardliner begreifen, dass eine solche Politik rechtswidrig ist.

Der LSVD Sachsen begrüßt daher das positive Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil stärkt die Rechte von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien.

Bislang war es adoptierten Kindern verwehrt, von der zweiten Mutter oder dem zweiten Vater adoptiert werden zu können. Diese Praxis hat das Gericht als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gewertet und für verfassungswidrig erklärt. Artikel § 9 Abs. 7 LPartG muss nun so ausgelegt werden, dass auch die Co-Adoption durch den anderen Partner bzw. die Partnerin möglich ist. Nun können adoptierte Kinder in Regenbogenfamilien endlich den Kindern in heterosexuellen Familien gleichgestellt werden.

Für diese Regenbogenkinder bedeutet diese Entscheidung eine zusätzliche Rechtssicherheit, sowie verdoppelte Anrechte auf Unterhalt und Erbe.

 
gerd
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zuletzt bearbeitet 05.04.2013 | Top

   

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