Aktion Transsexualität und Menschenrecht ATME e.V.
Keine rechte Hetze an Schulen in Baden- Württemberg!
Mittwoch, 18. Dezember 2013 um 12:25
Auch wenn in Deutschland gerne mal das rechte Auge verschlossen wird, so denken wir, dass gegen die Verbreitung von menschenverachtenden Thesen durch Lehrer, die an staatlichen Schulen unterrichten, ein deutliches "Nein" ausgesprochen werden muss. In Baden-Württemberg hat ein Lehrer aus Nagold eine Petition gegen Aufklärung an den Schulen in Sachen geschlechtlicher Variationen veröffentlicht, die nach dem üblichen Muster rechter Argumentationsketten gestrickt ist: Homosexualität, Transsexualität und Intersexualität werden als "Sexualpraktiken" diffamiert. Die Leugnung der Vernichtung geschlechtlicher Vielfalt - wie zum Beispiel die Verstümmelung von Menschen, die mit uneindeutigen Genitalien geboren werden - soll, so scheint es, durch die Petition weiter aufrecht erhalten werden.
Insbesondere rechte Parteien wie die AfD, aber auch die ÖDP, hatten sich für die Petition stark gemacht und um Unterstützung geworben. Da wir Menschenrechtsverletzungen nicht leiden können und wissen, dass insbesondere trans- und intersexuelle Menschen noch heute in Deutschland unter den täglichen Auswirkungen geschlechtsvernichtender Weltanschauungen zu leiden haben (intersexuelle Babys werden noch heute zwangsverstümmelt, transsexuelle Menschen werden von Lobbygruppen, die sich scheinbar immer noch der Tradition der "Deutschen Psychologie" verpflichtet fühlen, als psychisch krank bzw. "gender dysphorisch" bezeichnet), haben wir uns entschlossen, uns Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen gegen den Initiator der Petition anzuschliessen.
Wir dokumentieren unser Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport öffentlich, da wird der Ansicht sind, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, alle Menschen in Baden-Württemberg vor Hetze gegen geschlechtliche Abweichungen zu schützen, insbesondere auch Schulkinder. Wir erwarten ein offenes Bekenntnis des Ministeriums, sich zu "Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung" (gemäss des Landesschulgesetzes in Baden-Württemberg) zu bekennen.
Quelle: http://atme-ev.de/
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