Anmeldungen für Eheschließungen und Umwandlung von Lebenspartnerschaften bei Standesämtern schon jetzt möglich

#1 von GAY BRUNCH , 27.07.2017 13:11

Anmeldungen für Eheschließungen und Umwandlung von Lebenspartnerschaften bei Standesämtern schon jetzt möglich



Das Bundesministerium des Innern hat am 25.07.2017 den Innenministerien und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder Anwendungshinweise zur Umsetzung des „Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ übermittelt. Die Anwendungshinweise werden zeitnah auf der Webseite des Ministeriums www.personenstandsrecht.de veröffentlicht. Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass das Eheöffnungsgesetz am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und somit am 01.10.2017 in Kraft treten wird.

Das Bundesinnenministerium hat darauf hingewiesen, dass die betroffenen Lebenspartner/innen die Umwandlung oder Eheschließung bereits jetzt beim Standesamt anmelden (§ 12 Absatz 1 PStG) und gegebenenfalls einen Termin für die Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren können.

Zuständig ist das Standesamt, an dem eine/r der Lebenspartner/innen seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keine/r der Partner/innen seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, können sie die Umwandlung oder Eheschließung bei jedem beliebigen Standesamt anmelden.

Bei der Anmeldung müssen die Lebenspartner/innen - genauso wie bei der Anmeldung für eine Eheschließung - ihre Identität, die Namensführung, den Familienstand und den Wohnsitz für die Zuständigkeit nachweisen (§ 17 a Abs. 2 neu, § 12 Abs. 1 PStG). Dagegen werden die Ehevoraussetzungen nach § 13 PStG sowie die Auflösung bisheriger Ehen und Lebenspartnerschaften bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht mehr geprüft, weil das bereits vor der Begründung der Lebenspartnerschaft geprüft worden ist.

Nähere Einzelheiten finden sich in unserem LSVD-Ratgeber. https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/ehe.html

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

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