Künstliche Befruchtung nur für heterosexuelle Paare?
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Gleichstellung beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Einrichtungen erforderlich
Angesichts eines Erlasses aus dem Bundesfamilienministerium, mit dem alle unverheirateten Paare zukünftig genau wie Ehepaare eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, sollten sie bei ihrem unerfüllten Kinderwunsch eine reproduktionsmedizinische Einrichtung in Anspruch nehmen, erklärt Inken Renner, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Familienministerin Manuela Schwesig betont, dass eine moderne Familienpolitik allen Paaren die Erfüllung eines Kinderwunsches ermöglichen muss. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, dass letztlich „alle Paare“ hier jedoch wieder nur „heterosexuelle Paare“ meint. Die Erweiterung der Beihilfe für reproduktionsmedizinische Maßnahmen auch auf eheähnliche Paare beschränkt sich nämlich auf homologe Kinderwunschbehandlungen. Lebenspartnerinnen scheiden damit aus, weil bei ihnen nur heterologe Kinderwunschbehandlungen möglich sind. Frauenpaare, die Eltern werden wollen, bleiben außen vor. Das kann mit moderner Familienpolitik wohl nicht gemeint sein.
Der LSVD fordert, die Gleichstellung verheirateter, verpartnerter und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebender Paare bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wie es etwa in Belgien, den Niederlanden, den skandinavischen Ländern, Großbritannien, Spanien und Frankreich bereits Gang und Gäbe ist. Das kann das Familienministerium zwar nicht auf dem Erlassweg durchsetzen, demnächst wird im Bundestag jedoch ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen beraten. Die Große Koalition hat versprochen rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, zu beseitigen.
Eine moderne Familienpolitik diskriminiert nicht. Wir messen die Regierung letztlich nicht an Versprechungen, sondern an Taten.