Gleichgeschlechtlichen Paaren steht eine rechtliche Absicherung zu
Italien muss Eingetragene Lebenspartnerschaft einführen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21.08.2015 entschieden, dass Italien für gleichgeschlechtliche Paare ein Rechtsinstitut entsprechend einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft einführen muss. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das von Italien die Einführung eines Rechtsinstituts ähnlich der Eingetragenen Lebenspartnerschaft einfordert. Es macht erstmalig deutlich: Gleichgeschlechtlichen Paaren steht eine rechtliche Absicherung zu. Alles andere ist ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die festlegt, dass jeder Person das „Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens“ besitzt.
Die Urteile des EGMR sind für die am Verfahren beteiligten Vertragsstaaten rechtlich bindend. Die Entscheidung hat aber über Italien hinaus grundsätzliche Bedeutung, da sie klarstellt, dass in jedem Mitgliedsstaat, in dem es an einem rechtlichen Rahmen für die Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare fehlt, eine Verletzung der Rechte aus der EMRK gegeben ist. Die Staaten sind daher verpflichtet, ein Rechtsinstitut entsprechend der Eingetragenen Lebenspartnerschaft einzuführen, wenn sie nicht bereit sind, die Ehe für alle zu öffnen.
Nur23 der 47 Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention anerkennen, haben gleichgeschlechtliche Paare bereits rechtlich anerkannt und abgesichert. Rechtliche Regelungen fehlen neben Italien, dem Adressaten der aktuellen Entscheidung auch inAlbanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Griechenland, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Slowakei, die Türkei, Ukraine und Zypern
Der EGMR hat in seinem Urteil auch darauf hingewiesen, wie schnell immer mehr europäische Staaten in den letzten Jahren die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. Er hat angedeutet, dass er diesen Prozess für unaufhaltsam hält. Dann wird sich auch die Frage stellen, ob gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung einklagen können.
Hintergrund
http://www.lsvd.de/recht/rechtsprechung/...e-gerichte.html
http://www.ilga-europe.org/sites/default...15_no_crops.pdf
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