Antwort auf die Grünen vom Auswärtigen Amt: Berichte über Übergriffe gegen Homosexuelle in Russland
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Auswärtigen Amts in der Bundespressekonferenz vom 7. August 2013
Berichte über Übergriffe gegen Homosexuelle in Russland Bereitschaft der neuen iranischen Regierungen zu Verhandlungen über Atomprogramm Geplante Nahost-Reise des Bundesaußenministers
Berichte über Übergriffe gegen Homosexuelle in Russland
FRAGE: Es gibt eine umfangreiche Anfrage der Grünen zum Thema „Diskriminierung und zunehmende Gewalt gegen Schwule und Lesben in Russland“ und dazu, welche Konsequenz sich daraus für die Bundesregierung ergibt. Konkret das Auswärtige Amt gefragt: Gibt es zum Beispiel Überlegungen, eine konkrete Reisewarnung zu formulieren, etwa im Hinblick auf die bevorstehende Leichtathletik-WM und bestimmte Personengruppen?
An das Innenministerium: Könnte die zunehmende Gewalt gegen Schwule und Lesben auch einen Abschiebestopptatbestand schaffen? Ist das nach Ihrer Einschätzung möglicherweise ein Grund dafür, nicht mehr nach Russland abzuschieben?
PESCHKE (Auswärtiges Amt): Die gegen Homosexuelle gerichtete Gesetzgebung, die im Laufe des letzten Jahres in Russland entwickelt und verabschiedet wurde, wurde ja sofort nach ihrer endgültigen Verabschiedung sehr deutlich von Außenminister Westerwelle kritisiert. Der Außenminister hat auch direkt nach der Verabschiedung eine Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes mit Blick auf diese problematische Gesetzgebung veranlasst. Es gibt also bereits jetzt in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes einen deutlichen Verweis auf diese problematische Gesetzeslage.
Jetzt haben wir es zusätzlich mit Berichten über eine Reihe von nichtstaatlichen Übergriffen gegen Homosexuelle in Russland zu tun. Dazu hat sich gestern der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sehr besorgt geäußert. Ich kann ergänzen, dass auch Außenminister Westerwelle mit Blick auf diese Übergriffe von nichtstaatlicher Seite gegenüber Homosexuellen in Russland eine klare Handlung des russischen Staates verlangt, diese Übergriffe von nichtstaatlicher Seite zu stoppen. Es ist die Pflicht des Staates, derartige Menschenrechtsverletzungen von nichtstaatlicher Seite nicht zuzulassen.
Wir werden natürlich überprüfen, ob sich im Lichte dieser jüngsten Entwicklungen die Notwendigkeit einer weiteren Verschärfung der Reise- und Sicherheitshinweise ergibt und ob sie auch um einen deutlichen Verweis auf diese Gefährdung Homosexueller durch nichtstaatliche Übergriffe ergänzt werden müssen. Das wird tagesaktuell überprüft und, wenn die Notwendigkeit dazu besteht, auch entsprechend aktualisiert werden.