Steuerliche Gleichstellung: CDU Abgeordnete und schwullesbische VertreterInnen der Wirtschaft auf Konfrontationskurs

#1 von Forum , 08.08.2012 15:26



Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften endlich umsetzen


Zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1397/09) zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag äußern die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Nadine Schön, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Sabine Weiss, Jens Spahn, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek:

Wir sprechen uns dafür aus, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist unserer Ansicht nach die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent.

Wir werden dieses Anliegen nach der Sommerpause in der Unionsfraktion einbringen.

Zum Hintergrund: der 2. Senat Bundesverfassungsgerichts hatte am 1. August seine Entscheidung zur

[[File:Junge Männer0.jpg|right|auto]]Gleichstellung bekannt gegeben, wonach rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 die verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Diese können jetzt rückwirkend den bisher vorenthaltenen Familienzuschlag einfordern.

Quelle: Hompage von MdB Elisabeth Winkelmeier-Becker

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zuletzt bearbeitet 08.08.2012 | Top

RE: Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften: 13 CDU- MDB sprechen sich dafür aus

#2 von Forum , 08.08.2012 16:04

Schwule Führungskräfte begrüßen den Vorstoß zur einkommenssteuerrechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare in der Unionsfraktion


Berlin, 8. August 2012 – In einem offenen Brief an den Fraktionsvorsitzenden, Volker Kauder, haben 13 CDU-Abgeordnete das Ehegattensplitting für Eingetragener Lebenspartner gefordert und Unterstützungsbekundungen aus eigenen Kreisen, einschließlich Familienministerin Schröder, erhalten. Der Vorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), Alexander Vogt, lobt den Vorstoß, „dem sich die Fraktionsspitze nicht verschließen kann“ und fordert die gesamte Unionsfraktion auf, die Initiative mitzutragen. Das von der CDU geführte Finanzministerium und Mitglieder des CSU-Unionsflügels sowie die Deutsche Bischofskonferenz dagegen lehnten die Gleichstellung bereits öffentlich unter Berufung auf den besonderen Schutz der Ehe ab und warnten vor einer Haushaltsbelastung.



Bernd Schachtsiek, Vorsitzender des Völklinger Kreis e.V., Bundeverband schwuler Führungskräfte (VK): „Wir anerkennen den Mut der Verantwortlichen der Initiative und ihren Willen, endlich die Koalitionsversprechen umzusetzen. Die Gegner erinnern wird daran, dass die Benachteiligung Eingetragener Lebenspartner eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist und gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat erst heute und letzte Woche öffentlich dargelegt, dass kein Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe ersichtlich ist. Haushälterische Bedenken sind selbstverständlich auch kein Argument, das Grundgesetz zu missachten und die Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe fortzuführen.

Die steuerrechtliche Gleichstellung endlich umzusetzen, ist eine der letzten Chancen dieser Bundesregierung, hier politische Gestaltungskraft zu zeigen und sich nicht vom Bundesverfassungsgericht zwingen zu lassen.“


Die unterzeichnenden Abgeordneten wollen Ihr Anliegen nach der Sommerpause in der Fraktion zur Sprache bringen. Die LSU rechnet bis dahin mit einem weiteren Zuwachs an Unterstützung aus der Fraktion.


Am 1. August 2012 veröffentlichte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung vom 19. Juni 2012 über den Beamtenfamilienzuschlag. Die angeordnete Rückwirkung begründet er damit, dass der Schutz der Ehe kein Grund ist, die Eingetragene Lebenspartnerschaft zu benachteiligen. Der Ehe-Schutz diene der Anerkennung der besonderen Verantwortungsbeziehung die Eheleute, aber auch Eingetragene Lebenspartner, füreinander eingehen. Eine Benachteiligung stelle daher eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung dar und verstoße gegen den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes. Heute veröffentlichte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung vom 18. Juli 2012, dass dieselben Grundsätze bei der Gleichstellung in der Grunderwerbssteuer anzuwenden sind. Wir sind davon überzeugt, dass die Verfassungsrichter beim Ehegattensplitting genauso entscheiden werden.

Quelle: www.vk-online.de

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