Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer

#1 von grossherzogin , 09.08.2017 11:52

Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer


Aktualisierung am 7.8.2017: Die Bundesärztekammer hat neue Richtlinien vorgelegt. Demnach dürfen schwule und bisexuelle Männer Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten. Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe: "Lockerung beim Blutspendeausschluss schwuler Männer ist nur Kosmetik"

Der nachfolgende Text bezieht sich auf die bisherige Situation.

Der pauschale Ausschluss schwuler und bisexueller Männer von der Blutspende ist nicht mehr zeitgemäß. Ausschlaggebend sollten tatsächliche HIV-Risiken sein. Diese vor der Spende abzufragen ist jedoch schwierig. Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert die Verantwortlichen dazu auf, in ihrem Bemühen nach einem besseren Verfahren nicht nachzulassen. Der Ausschluss bei Knochenmark- und Stammzellspenden sollte umgehend aufgehoben werden.

Männer, die Sex mit Männern haben oder einmal hatten, dürfen in Deutschland kein Blut spenden. Alle potenziellen Spender werden befragt, ob sie zu dieser oder einer anderen Gruppe gehören, die statistisch ein hohes HIV-Risiko hat („freiwilliger Selbstausschluss“).

Dieses Vorgehen wird immer wieder als Diskriminierung kritisiert. Der Arbeitskreis Blut am Robert-Koch-Institut, dem Experten zahlreicher Organisationen angehören, befasst sich deswegen schon seit einiger Zeit mit Alternativen. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 geurteilt, das ein Ausschluss rechtens sein kann, wenn man das Risiko einer HIV-Übertragung nicht mit anderen Mitteln ausschließen kann.

Die Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt das Bemühen um eine Lösung, die schwule und bisexuelle Männer nicht pauschal ausschließt, sondern bei der reale HIV-Risikosituationen ausschlaggebend sind. Wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, in diesem Bemühen nicht nachzulassen. Der dauerhafte Ausschluss aller Männer, die irgendwann einmal Sex mit einem Mann hatten, ist nicht mehr zeitgemäß.

„Freiwilliger Selbstausschluss“

Die Befragung nach realen Risiken gestaltet sich dabei aber offenbar schwierig, weil manche Menschen nicht bereit sind, detailliert Auskunft über ihr Sexualleben zu geben. Ein alternatives Verfahren hat sich nach Informationen des Robert-Koch-Instituts und der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2013 in der Erprobung nicht bewährt: Manche Spender und Spendedienste akzeptierten den Fragebogen nicht.

Der „freiwillige Selbstausschluss“ durch eine Befragung ist wichtig, denn bei den Tests von Blutspenden auf HIV wird ein kleiner Teil HIV-infizierter Blutspenden nicht erkannt. Der Grund: Nach der Infektion dauert es einige Zeit, bis HIV im Blut nachweisbar ist. Zwar werden heute auch sogenannte PCR-Tests eingesetzt, die das Virus früher nachweisen können als die sonst üblichen Tests auf Antikörper. Doch auch bei PCR-Tests bleibt eine Lücke von etwa ein bis zwei Wochen.

Hohe Sicherheit von Blutspenden

Die Kombination dieser Tests mit dem „freiwilligen Selbstausschluss“ sorgt dafür, dass Blutprodukte in Deutschland sehr sicher sind. In Deutschland kommt etwa eine HIV-infizierte Blutspende pro Jahr in Umlauf, das Risiko einer unerkannt HIV-infizierten Spende beträgt 1:5,3 Millionen.

Die Herausforderung für die Experten vom Arbeitskreis Blut besteht nun also darin, diese Sicherheit bei einem neuen Verfahren aufrechtzuerhalten. Die Blutspende einfach auch für schwule Männer zu öffnen, ist leider nicht möglich, weil schwule Männer statistisch ein deutlich höheres HIV-Risiko haben.

Manchmal wird gefordert, die Blutspende allen zu ermöglichen, die angeben, nur „Safer Sex“ gehabt zu haben. Dies wäre aber ein unzulängliches Verfahren, denn viele Menschen können HIV-Risiken nicht richtig einschätzen. Außerdem bleibt auch bei Safer Sex ein Restrisiko, das bei schwulen Männern höher ist, eben weil es in dieser Gruppe mehr Menschen mit HIV gibt.

Auch die Angabe, dass jemand in einer monogamen Beziehung lebt, ist nicht immer verlässlich.

Regelungen in anderen Ländern

Mehrere andere Länder haben bereits Veränderungen vorgenommen. In England und Frankreich zum Beispiel dürfen schwule Männer Blut spenden, wenn sie ein Jahr keinen Sex mit einem Mann hatten – womit die meisten weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Knochenmark- und Stammzellenspende

Überhaupt nicht mehr angemessen ist der Ausschluss schwuler Männer von der Knochenmark- und Stammzellenspende. Hier kann über Leben und Tod entscheiden, ob es einen passenden Spender gibt. Ist dieser gefunden, bleibt genug Zeit für ausführliche Gespräche und Blutuntersuchungen. Darum sollte der Ausschluss in diesem Bereich sofort aufgehoben werden.

(Stand: 28.6.2016)

Quelle: DEUTSCHE AIDS HILFE

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zuletzt bearbeitet 11.08.2017 | Top

RE: Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer

#2 von grossherzogin , 01.09.2017 09:45

Die neue Richtlinie für Blutspenden setzt sich über die Erkenntnisse der Wissenschaft hinweg

Das Bestreben, Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), weiterhin dauerhaft von der Blutspende auszuschließen, hat über die Wissenschaft gesiegt.


(07.08.2017) Die Bundesärztekammer stellt heute die neue Hämotherapie-Richtlinie der Öffentlichkeit vor. Wir haben die neue Richtlinie auf unserer Webseite dokumentiert. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“:

Die Beratung der neuen Hämotherapie-Richtlinie hat sich sieben Jahre lang hingezogen. An ihr waren viele Gremien, viele hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und das Bundesgesundheitsministerium beteiligt. Das Papier ist gleichwohl - zumindest im Hinblick auf MSM - wissenschaftlich nicht haltbar.

Offenbar hat das Bestreben, MSM weiterhin möglichst dauerhaft von der Blutspende auszuschließen, über die Wissenschaft gesiegt. Nach dem Wortlaut der Richtline werden zwar MSM nur noch ein Jahr lang nach dem letzten Sexualverkehr (?) von der Blutspende ausgeschlossen. Aber die Verfasser der Hämotherapie-Richtlinie sind natürlich davon ausgegangen, dass ein gesunder homosexueller Mann niemals ein Jahr lang zölibatär leben kann und wird, um dann endlich Blut spenden zu dürfen.

Um MSM weiterhin dauerhaft von der Blutspende auszuschließen zu können, haben die Verfasser der Richtlinie alle MSM zu einer einheitlichen Risikogruppe zusammengefasst, die sämtlich dasselbe hohe Übertragungsrisiko haben. Das ist nicht nachvollziehbar.

Die Gruppe der MSM, die beim Sexualverkehr Kondome benutzen oder andere Formen des Safer Sex beachten, hat mit Sicherheit ein weitaus geringeres Übertragungsrisiko als die Gruppe der MSM, die das nicht tun. Warum man die erste Gruppe nicht in die Gruppe für "nicht hohes" Risikoverhalten mit der in Deutschland üblichen Rückstellfrist von 4 Monaten eingeordnet hat, wird weder in der Hämotherapie-Ricchtlinie noch in den anderen Papieren erläutert.

Dasselbe gilt für die Gruppe der MSM, die in einer monogamen Partnerschaft leben. Sie werden in keinem der Papiere erwähnt. Man tut einfach so, als ob sie dasselbe Übertragungsrisiko hätten wie promiske MSM, die unsafe mit anderen Männern verkehren.

Die medikamentöse HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) ist von den Verfassern der Richtlinie überhaupt nicht bewertet worden, weil sie in Deutschland nicht zugelassen sei. Tatsächlich ist die europäische Zulassung der PrEP mit Tenofovir/Emtricitabin (Truvada®) schon Mitte des vergangenen Jahres erfolgt.

Für die vorurteilsbehaftete Vorgehensweise der Verfasser der Richtlinie spricht auch, dass sie weiterhin auf "Risikogruppen" abstellen, statt auf Risikoverhalten, was der LSVD schon seit Jahren fordert . Deshalb ist auch die Risikogruppe „heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern“ falsch beschrieben. Es kommt nicht darauf an, ob heterosexuelle Blutspender häufig wechselnden Geschlechtsverkehr hatten, sondern ob dieser safe oder unsafe war. Außerdem reicht auch ein einmaliger unsafer Geschlechtsverkehr z.B. mit einer Prostituierten als relevantes Risiko aus.

Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, dass die Gerichte die neue Richtlinie korrigieren. Vom CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium ist wohl keine Hilfe zu erwarten.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden

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zuletzt bearbeitet 01.09.2017 | Top

   

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