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LSBTTIQ steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen
Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftstellern überlassen; die Stipendien stellt die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Akademie der Künste betreut die Stipendiatinnen und Stipendiaten und bewirtschaftet das Alfred-Döblin-Haus.
Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.
In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jeder Stipendiat erhält ein Aufenthaltsgeld von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.
Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der Künste, des PENZentrums Deutschland und der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten an.
Bewerbungen sind zu richten an:
Stiftung Alfred-Döblin-Preis Aufenthaltsstipendium c/o Akademie der Künste Sektion Literatur Pariser Platz 4 10117 Berlin
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2018 endet am 30. September 2017 (Datum des Poststempels).