18.09.2015, 19:30 Uhr, Saarbrücken (LSVD Saar)
Ehe für Alle! Die öffentliche Diskussion zwischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Bundesanwalt a.D. Manfred Bruns (Bundesvorstand des Lesben und Schwulenverbandes) findet in der Congresshalle, am Fr.18.9.2015, um 19:30 Uhr, statt.
LSVD-Debatte: Ehe für alle!
Öffentliches Wortgefecht mit Ministerpräsidentin
(02.09.2015) Saarbrücken. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ist am 18. September 2015 Gast einer öffentlichen Debatte zum Thema „Ehe für alle“. Kramp-Karrenbauer folgt damit der Einladung des Lesben- und Schwulenverbands Saar (LSVD). Dabei wird sie auf Deutschlands prominentesten Rechtsvertreter für die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften, Manfred Bruns, treffen. Bruns war bis Mitte der 90er Jahre Bundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, trägt das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und wurde zudem mit dem „Preis für das Engagement gegen Diskriminierung“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgezeichnet. Nach den jüngsten umstrittenen Äußerungen der saarländischen Ministerpräsidentin, in denen sie „Heirat unter engen Verwandten“ als bedrohliche Folge der geforderten Eheöffnung nannte, erwartet Hasso Müller-Kittnau, Sprecher des LSVD Saar, eine intensive Auseinandersetzung. „Mit ihren Äußerungen hat sie dem Ruf des Saarlandes, ein liberales Land zu sein, erheblichen Schaden zugefügt“, so Müller-Kittnau. Selbstverständlich ginge es dem Lesben- und Schwulenverband als Veranstalter um eine faire und fundierte Diskussion. Manfred Bruns war über das Interview von Frau Kramp-Karrenbauer sehr erstaunt, „da sie sich – genauso wie die saarländische CDU – bisher oft für den Abbau von Diskriminierungen der Lesben und Schwulen eingesetzt hat. Sie hat jedoch die Öffnung der Ehe abgelehnt und zur Begründung einige Überlegungen angeführt, die auf Unverständnis und harsche Kritik gestoßen sind. Bei dem Gespräch wird es deshalb vor allem darum gehen, ob Frau Kramp-Karrenbauer für die Ablehnung der Ehe für Alle nachvollziehbare Gründe anführen kann oder ob sie nur aus einem ähnlichen undefinierten Unbehagen gegen die Eheöffnung ist wie die Kanzlerin.“

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